F&Q

Fragen und Antworten
Wann nehme ich Kontakt auf?
  • Sie können mit uns Kontakt aufnehmen, wenn Sie als Eltern beunruhigt sind, weil Ihr Kind Schwierigkeiten im Verhalten, in der Schule, zu Hause oder mit Gleichaltrigen zeigt.
  • Auf Empfehlung von Kinderärzten, Familienhelfern sowie anderen Institutionen wie Schule, Kindergarten oder Ergotherapeuten, die Auffälligkeiten in der Entwicklung oder im Verhalten des Kindes beobachtet haben und sich um die psychische Gesundheit Ihres Kindes sorgen, kann ebenfalls eine Kontaktaufnahme erfolgen.
  • Regen andere Beteiligte eine Anmeldung an, oder machen eine
    Voranmeldung, ist uns wichtig, dass sich auch die Eltern oder Bezugspersonen direkt mit uns in Verbindung setzen.
  • Gesetzlich dürfen Jugendliche ab 16 Jahren auch von sich aus Kontakt zu uns aufnehmen, in manchen Fällen auch ab 14 Jahren. Gemeinsam entscheiden wir, wie und ob die Eltern einbezogen werden können und müssen.
Welche Altersgruppe wird behandelt?

In unserer Praxis bieten wir für Kinder ab dem 5. Lebensjahr und Jugendliche bzw. junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr Diagnostik, Beratung und Behandlung an. Wenn wir schon vor dem 18. Lebensjahr die Behandlung begonnen haben, ist eine Behandlung bis zum 21. Lebensjahr möglich.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch zu den genannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 069-700011 oder über das "Neuanmeldung" Formular auf unserer Website.

Sprechzeiten:
Montag: 13:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Wir vergeben Termine für Erstkontakte nur am Vormittag, weil wir die Nachmittage  für unsere therapeutischen und beratenden Gespräche benötigen.

Bitte kommen Sie zu Ihrem ersten Termin 10 Minuten früher, damit die für die Anmeldung erforderlichen Verwaltungsschritte erledigt werden können.

Wer bezahlt die Behandlung?
  • Die Kosten der Behandlung übernehmen die gesetzlichen Kassen und alle Privatkassen.
Sozialpsychiatrievereinbarung
  • Wir arbeiten nach den Richtlinien der Sozialpsychiatrievereinbarung. Daher müssen wir uns von Ihnen nach dem Erstgespräch und vor der Vereinbarung weiterer Termine bestätigen lassen, dass Sie mit Ihrem Kind nicht gleichzeitig in einer anderen Einrichtung, die nach dieser Vereinbarung abrechnet, in Behandlung sind.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
  • Bringen Sie bitte Ihr Kind, die Krankenversicherten­karte Ihres Kindes, bei Kindern unter 12 Jahren das Vorsorgeheft und die Schulzeugnisse mit. Auch Arztbriefe und Vorbefunde sind wichtig. Bitte senden Sie uns diese Dokumente wenn möglich bereits vor dem ersten Termin als Kopien per E-Mail zu.
  • Bei Familien, in denen beide Eltern sorgeberechtigt sind, benötigen wir von demjenigen Elternteil, der nicht mit in die Praxis kommt, eine formlose schriftliche Einverständniserklärung zur Behandlung.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Einverständniserklärung und ohne Wissen der Eltern einen ersten Termin vereinbaren.
  • Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie bitte die folgenden zum Download angebotenen Formulare bereits ausgefüllt und unterschrieben mit zum Termin:

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Erstvorstellung nur dann stattfinden kann, wenn uns die Anmeldeunterlagen und alle Unterschriften der Sorgeberechtigten vollständig vorliegen!

BTM-Medikamente im Ausland

Wenn Ihr Kind ein BTM-Pflichtiges ADHS-Medikament einnimmt (gelbe Rezepte) und Sie im Urlaub ins Ausland fahren möchten, benötigen Sie dafür eine mehrsprachige Bescheinigung, die Sie mitführen müssen.


Wir stellen diese Bescheinigung gerne für Sie aus. Da es unterschiedliche Formulare gibt (innerhalb des Schengen-Raumes und außerhalb), benötigen wir von Ihnen per Email genaue Angaben, in welches Land Sie reisen, sowie Datum der Abreise und der Rückkehr. Die genauen Reisedaten sind erforderlich, weil auf dem Formular auch die genaue Milligramm-Zahl der benötigten Medikamente angegeben werden muss.

Für Reisen in nicht Schengen-Staaten planen Sie außerdem noch zusätzlichen zeitlichen Vorlauf ein: Sie müssen mit dem von uns ausgestellten Formular noch zum Gesundheitsamt Frankfurt am Main gehen und dort behördlich beglaubigen lassen, dass die Angaben korrekt sind.

Gesundheitsamt Frankfurt
Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main
Tel. 06921233970

Erstes Treffen

Nachdem Sie sich per Telefon, E-Mail, persönlich oder mit dem Formular auf dieser Seite angemeldet haben, erhalten Sie einen Termin, der in Abhängigkeit von der Dringlichkeit vergeben wird. Für den Ersttermin müssen Sie ca. 60-90 Minuten einplanen.

In dem ersten gemeinsamen Termin besprechen wir ausführlich das aktuelle Anliegen. Im Anschluss vereinbaren wir weitere Termine zur individuellen kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik.

Diagnostik

Die Phase der Diagnostik besteht aus mehreren Terminen. Ausgerichtet am Vorstellungsanlass führen die jeweiligen Mitarbeiter unterschiedliche Testverfahren durch, die der Abklärung der Begabung, der entwicklungs- und schulrelevanten Fertigkeiten, der Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung, sowie des Gefühlslebens dienen. Dabei kommen sowohl standardisierte Instrumente und projektive Testverfahren als auch Interviews sowie die Spiel- und Verhaltensbeobachtung zum Einsatz. Diese Verfahren werden in den meisten Fällen in der Einzelsituation mit dem Kind, manchmal aber auch in der Gruppe durchgeführt.

Wir führen die Diagnostik in der Regel am Vormittag durch, weil die Kinder und Jugendliche dieser Tageszeit ausgeruhter sind.

Indikationsstellung und Ergebnisgespräch

Nachdem die Diagnostik abgeschlossen ist, erfolgt ein Gespräch, in dem wir die Ergebnisse zusammenfassen. Danach stimmen wir gemeinsam eine Empfehlung und das weitere Vorgehen ab.

Bescheinigungen und Arztbriefe

Die Kosten für Diagnostik und Therapie werden in der Regel von uns direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Ärztliche Atteste und Briefe, die nicht an den behandelnden Arzt gehen bzw. auf Verlangen der Krankenkasse, Jugendamt oder Schule erstellt werden, sind gebührenpflichtig und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattet, z.B.:

  • Atteste und Bescheinigungen
  • Befundberichte
  • Stellungnahmen zur Vorlage bei den Jugendämtern, z. B. Gutachten für die Antragstellung von Wiederiengliederungshilfe (§35a des KJHG) und Erziehungshilfe (§§ 27 bis 35 des KJHG)
Terminabsage

Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Die Behandlungen erfolgen also nur nach vorheriger Terminabsprache. Diese Zeiten werden exklusiv für Sie reserviert. Wir nehmen uns viel Zeit für unsere Patienten und wollen intensiv mit ihnen und ihren Familien arbeiten.

 

Wenn Sie oder Ihr Kind einen Termin in der Praxis oder in der Online-Sprechstunde nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, damit wir die vorgesehene Zeit für andere Patienten verplanen können und Ihnen keine Ausfallgebühr entsteht. Dafür haben wir außerhalb der Sprechzeiten einen Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie Ihre Absage hinterlassen können.

Wenn ein Termin nicht eingehalten oder fristgerecht abgesagt wurde, wird eine entsprechende Terminausfallgebühr in Anlehnung an die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung gestellt.

Akutsituation

Bei einem psychiatrischen Notfall tritt eine psychiatrische Störung akut auf oder verschlimmert sich bis hin zu einem medizinischen Notfall. Zu akuten psychiatrischen Notfällen zählen u.a.:

  • geäußerte Suizidgedanken,
  • hochgradige Erregung (z. B. bei Menschen, die an Manie, Schizophrenie, Depression oder an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung leiden),
  • Aggressivität/Gewalttätigkeit im Rahmen einer psychischen Erkrankung,
  • akute Angst-/Panikstörung,
  • paranoide Gedanken und Halluzinationen („Verfolgungswahn“),
  • schwere Vergiftungen, die psychiatrische Symptome auslösen
    (z. B. mit Alkohol, Medikamenten und/oder Drogen) und
  • Delir.

Wenn Du bereits bei uns warst, solltest Du oder diejenigen Personen, die sich Sorgen machen, bei uns anrufen. Manchmal lässt sich schon am Telefon klären, was als nächstes wichtig ist. Wenn wir nicht da sind oder Dich noch nicht kennen, kannst Du Dich bzw. können Sie sich an das zuständige Krankenhaus oder an den Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wenden. In Akut- oder Krisensituationen sollte also wie folgt gehandelt werden:

  • Ist ärztliche Hilfe erforderlich und hat die Praxis geöffnet? Dann die Praxis
    anrufen (Tel. 069-700011).
  • Ist außerhalb der Öffnungszeiten der Praxis dringend ärztliche Hilfe
    erforderlich? Dann das zuständige Krankenhaus (KJP Uniklinik Frankfurt, Tel. 069-63015923) oder den Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Tel. 116117) anrufen.
  • Handelt es sich um eine lebensbedrohliche Lage? Dann den Notruf (Tel.112) wählen.
Praxisurlaub

Montag, 22.12.2025 - Freitag, 02.01.2026

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig!

Wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben oder mit unseren Leistungen unzufrieden sind, zögern Sie bitte nicht, uns direkt per E-Mail unter dr.gauca@kjp-frankfurt.com zu kontaktieren. Ihr Feedback ist uns sehr wichtig und hilft uns, unsere Arbeit kontinuierlich zu verbessern.

Unklarheiten oder weitere Fragen?

Wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen!

Online-Rezeption

Nova Zentrum
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Bei einer Behandlungspause von einem Jahr oder länger, füllen Sie uns bitte erneut

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Bitte beachten Sie: Ausfallgebühren

Wir bitten Sie, vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten. Absagen und Verschiebungen teilen Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin mit! Bei Absagen unter 24 Stunden oder Nichterscheinen müssen wir Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
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Bitte beachten Sie: Das Ausstellen von Bescheinigungen ist eine Selbstzahler leistung

die wir Ihnen in Rechnung stellen werden.

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